27.02.2024: Urlaub Zuchtbuchamt:
Das Zuchtbuchamt und der 1.Vorstand sind ab dem 28.02.2024 bis einschließlich 13. Marz 2024 im Jahresurlaub. In dieser Zeit können leider keine Ahnentafeln bearbeitet werden und ist die Bundesgeschäftsstelle nur eingeschränkt zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den 2. und 3. Vorstand bzw. die entsprechenden Landesgeschäftsstellen.
Gern können Sie für Anfragen auch die direkten Online-Kontaktmöglichkeiten nutzen. Wir bedanken und für Ihr Verständnis.