Die Wurfabnahme der Welpen soll von einem Zuchtwart erfolgen. Der Zuchtwart hat die Zeit, sich optimal auf die Wurfabnahme vorzubereiten, der Zuchtwart kennt die rassespezifischen Merkmale der einzelnen Rassen. Der Tierarzt ist in gesundheitlichen Fragen der Welpen natürlich kompetenter als der Zuchtwart. Dem Tierarzt wird aber manchmal zu viel wirtschaftliche Nähe zum Züchter nachgesagt. Der Zuchtwart arbeitet ehrenamtlich und ist nur den Zuchtvorgaben verpflichtet. In der Regel kann sich der Zuchtwart auf die tierärztlichen Einzelprotokolle der Welpen stützen.
Wir empfehlen den Züchtern unbedingt die Welpeneinzelabnahme durch den Zuchtwart. Mit diesem zusätzlichen Protokoll der gebührenpflichtigen Einzelabnahme dokumentieren die Zuchtwarte für den Züchter zusätzlich den Zustand der einzelnen Welpen in einem entsprechenden Protokoll.
Die Wurfabnahme erfolgt zu Hause beim Züchter. So kann der Zuchtwart die Hündin begutachten und die Welpen in ihrem natürlichen Umfeld beobachten.
Bei der Wurfabnahme arbeitet der Zuchtwart nach einem vorgegebenen Schema:
- Kontrolle der Hündin wegen Kaiserschnitt. Bei Kaiserschnitt erfolgt ein Vermerk auf dem Wurfabnahmeprotokoll
- Vor der Einzelabnahme der Welpen wird der Züchter gefragt, ob der Tierarzt beim Chipeinsetzen, letzte Kontrolle, irgendwelche Auffälligkeiten festgestellt hat. Im Einzelnen wird nach Zahnfehlern, festgestelltem Nabelbruch und dem Absteigen der Hoden gefragt
- Welpen werden alle EINZELN geprüft – dabei wird bei jedem Welpen der Chip ausgelesen
- Augenkontrolle
- Kontrolle der Fontanelle
- Zahnstellung nach dem Rassestandard prüfen
- Milbenkontrolle
- Jeder Welpe wird einzeln auf Nabelbruch kontrolliert
- Rute wegen Knickrute prüfen
- Gelenke werden durch abtasten geprüft, die Welpen sollen laufen, so dass die Zuchtwarte den Welpen in der Bewegung sehen
- Farben prüfen und für jeden Welpen gesondert im Wurfmeldeschein eintragen
- Hoden beim Rüden prüfen
- Allgemeinzustand der Welpen bewerten
- Gemeinsam mit dem Züchter wird die Checkliste für die Zusendung der Wurfmeldung abgearbeitet und wenn möglich für den Versand vorbereitet
Zur vollständigen Übermittlung der Wurfmeldung an das Zuchtbuchamt sind folgende Unterlagen notwendig:
- Der vom Zuchtwart abgestempelte und unterzeichnete Wurfmeldeschein mit vollständigen Angaben zu den Welpen (Farbe, Chipnummer, Geschlecht, Name des Welpen)
- ORIGINAL der Ahnentafel der HÜNDIN
- Kopie der Zuchtzulassung/ZTP/Zuchtzulassungsprüfung der HÜNDIN (soweit diese nicht aus der mitgesendeten Originalahnentafel der HÜNDIN ersichtlich ist.
- DNA Profil der HÜNDIN und des RÜDEN
- KOPIEN ALLER erreichten Ausstellungs-/Prüfungstitel, Anwartschaften, Championate usw. der HÜNDIN, KOPIEN ALLER Gesundheitsbefunde der HÜNDIN
- KOPIE der Ahnentafel des DECKRÜDEN
- KOPIEN ALLER erreichten Ausstellungs-/Prüfungstitel, Anwartschaften, Championate usw. des DECKRÜDEN
- Kopie der Zuchtzulassung/ZTP/Zuchtzulassungsprüfung des DECKRÜDEN
- KOPIEN ALLER Gesundheitsbefunde des DECKRÜDEN (sofern diese nicht bereits in der Ahnentafel, Nachweisheft des Rüden enthalten sind)
- Original des Deckscheins (mit Unterschrift des Deckrüdenbesitzers)
Bei der Wurfmeldung werden verstorbene Welpen über die Anzahlmitteilung der Welpen an das ZBA übermittelt. Für verstorbene Welpen legt der Züchter der Wurfmeldung die Bescheinigung des Tierarztes bei.