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Ausstellungen mit dieser Bezeichnung besagen, dass es sich um Ausstellungen handelt, zu der nur Hunde zugelassen sind, die bereits in der Zucht stehen. Die Ausstellungshunde müssen ab der offenen Klasse für die Teilnahme an dieser Ausstellungsform über eine durch den Veranstalter akzeptierte Zuchtzulassung verfügen. Teilnehmer ab der Babyklasse bis zur Jungend-/ oder Junghundklasse dürfen keinerlei äußerlich erkennbare zuchtausschließenden Fehler aufweisen.
Die vorgestellten Rassehunde müssen über eine Ahnentafel verfügen. Einige Vereine lassen Hunde mit Registerpapieren für diese Ausstellungsform zu. In diesem Fall fragen Sie bitte immer direkt beim Veranstalter nach.
Die Bewertung der Hunde erfolgt nach den jeweiligen Rassebeschreibungen der ausführenden Vereine. Für alle Mitgliedsvereine des IHV gelten die Rassevorgaben der ACW Alianz Canine Worldwide, beim Fehlen des Rassestandards der ACW gilt der zugelassene Standard des IHV.
Diese Ausstellungsform wird in der Regel als CAC (nationale) Schönheitsschau oder als CACIB (internationale) Schönheitsschau durchgeführt.
Im Endausscheid dieser Ausstellungen wird das rassespezifische Erscheinungsbild des Hundes sowie die gesundheitliche Eignung für die Zucht bewertet. Die Richter des IHV sind angewiesen, in dieser Ausstellungsform vor allem auf die Gesundheit der vorgestellten Hunde zu achten.
Auf dieser Ausstellung werden zum Teil internationale und nationale Championats Anwartschaften vergeben.
Für den Erhalt des nationalen beziehungsweise des internationalen Championats müssen drei Anwartschaften unter ganz bestimmten Voraussetzungen erworben werden. In der Regel sollte nur der beste Rüde und die beste Hündin (der Ausstellung, auch in Ihrer Rassegruppe) für das CAC oder CACIB vorschlagen werden.