Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die theoretische Sachkundeprüfung des IHV wird u.a. unter Verwendung der Prüfungsaufgaben des NHundG (Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden) abgelegt. Die Prüfung erfolgt entweder durch ein Mitglied des Bundesverbandes öffentlich bestellter Gutachter oder durch ein Mitglied der EEG European Expert Group, einen Tierarzt, einen bestellten gerichtlichen Gutachter oder eines Leistungsrichters des IHV e.V. nach Berufung durch das Ausbildungszentrum des IHV e.V. Nur mit dieser Einschränkung der berechtigten Prüfer können wir die Qualitätsanforderungen der verschiedenen Veterinärämter einhalten. Wir versuchen zu den Seminarinhalten immer einen kompetenten Tierarzt beizuziehen.
Viele Gemeinden, Städte und Kreisverwaltungen erkennen die Urkunden und Ausweise über eine erfolgreich bestandene theoretische Sachkundeprüfung des IHV e.V. an. Sofern Sie die Sachkundeprüfung des IHV für die behördliche Genehmigung der Hundehaltung, der Erlaubnis zur Hundezucht nach § 11 TSchG oder für andere behördliche Genehmigungen brauchen, erkundigen Sie sich bitte selbstständig bei Ihrer zuständigen Stadt/Gemeinde und/oder dem zuständigen Veterinäramt, inwieweit die theoretische Sachkundeprüfung des IHV für diese Zwecke anerkannt wird. Für diese Anfrage haben wir ein Formular vorbereitet welches Sie gern ihrem zuständigen Veterinäramt vorlegen wollen. Sie können dieses Formular hier abrufen:
Wir raten rein vorsorglich zur Abklärung mit ihren örtlichen Behörden. Die zuständigen Kreisverwaltungen sind leider nicht an ein einheitliches Vorgehen gebunden. Auf Grund der immer noch geltenden Föderalismusregelungen der Bundesländer liegt die Entscheidungsgewalt, welche Prüfung wie anerkannt wird, immer noch bei den zuständigen regionalen Veterinärbehörden. Auf Grund des Neutralitätsgrundsatzes der Behörden könnten Sie zwar vor den zuständigen Verwaltungsgerichten eine Anerkennung der Sachkundeprüfungen durchsetzen lassen, was wir bereits mehrmals erfolgreich getan haben; aber wir raten von derartigen Auseinandersetzungen mit Ihrer Wohnortbehörde ab. Sie wollen mit Ihren Vierbeinern in Ihrem Wohnort unbehelligt leben. Da erweist sich manchmal eine erstrittene Verwaltungsentscheidung als nicht besonders förderlich.
Die theoretische Sachkundeprüfung des IHV samt Lehrgang und Übung muss von Ihnen gesondert bestellt werden. Die Kosten der theoretischen Sachkundeprüfung des IHV dürfen nicht in andere Lehrgangsgebühren inkludiert werden. Vereine können diese Prüfung mit den entsprechenden Prüfern gesondert vereinbaren. Im Allgemeinen wird diese Prüfung im Zusammenhang mit den Züchterseminaren oder Begleithundeprüfungen des IHV angeboten.
Nach Anmeldung zur Sachkundeprüfung erhalten Sie eine Bestätigung. Voraussichtlich 14 Tage vor Prüfungstermin erhalten Sie Übungsfragen und weitere Informationen.
Sofern Sie die schriftliche Prüfung der theoretischen Sachkundeprüfung des IHV bestehen, wird Ihnen zeitnah die entsprechende Urkunde sowie die Hundeführerlizenz als personalisierte Ausweiskarte mit Ihrem Foto übersendet.
Die Kosten für die Prüfungsgebühr pro Teilnehmer (inkl. Urkunde und Ausweis) entnehmen Sie bitte immer den aktuellen Termineinträgen.
Jede Anmeldung ist verbindlich, die Gebühren sind nach Rechnungslegung vorab zu überweisen. Ein Passbild ist nach der Anmeldung an die angegebene Adresse zu übersenden. Prüfungsunterlagen und Übungsfragen werden erst nach Rechnungsausgleich übersendet.

