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musterzwingersLeider treffen wir immer noch auf völlig falsche Auffassungen, Informationen, Halbwahrheiten zum Thema „Zwingerschutz“. Wir erlauben uns daher, einige Erläuterungen zum Zwingerschutz abzugeben.

Der sogenannte „Zwingerschutz“ besagt nichts anderes, als dass der vom Züchter gewählte und von seinem Zuchtverband genehmigte „Zwingername“ vom Züchter für seine Zuchtstätte verwendet wird und ggf. durch den Zuchtverband des Züchters für diesen Züchter geschützt ist.

Der beantragte Zwingername kann immer nur innerhalb des eigenen Verbandes geschützt (gegen die weitere Verwendung von anderen Züchtern in diesem Zuchtverband) geschützt werden.

Den sogenannten Zwingerschutz benötigen nur die Züchter mit der Hündin. Deckrüdenbesitzer benötigen keinen gesonderten Zwingernamen. Der Rüde trägt in der Regel den Namen seines Ursprungzüchters.

Mit der Erteilung und Ausstellung einer Zwingerschutzkarte sind die Züchter berechtigt, die Welpen Ihrer Würfe unter einem eigenem Zwingernamen zu führen. Die Ahnentafeln Ihrer Welpen werden dann auf Ihren Zwingernamen ausgestellt: z.B.: „Aron vom Musterschutzzwinger“.

Die Nutzung des geschützten Zwingernamens ist erst nach der bei Ihnen aufliegenden Bestätigung durch den Zuchtverband (Zwingerschutzurkunde) möglich.

Der Zwingername kann weder von uns noch von anderen Vereinen gegen eine weitere Nutzung von Züchtern außerhalb des eigenen Verbandes/Vereins geschützt werden. Hier mussten sehr große Vereine bzw. deren repräsentative Züchter schon empfindliche Niederlagen vor Gericht einstecken, in dem z.B. ein Züchter aus dem Verband „XXX“ versuchte, dem Züchter aus Verein „123“ den Namen „Goldener Depp“ zu verbieten, weil der im Verband "XXX" genutzt und durch den Verband "XXX" geschützt wird. Einige Verbände kassieren immerhin über 800,00 € vom Züchter für diesen Zwingerschutz. Teilweise mit so absurden Begründungen, dass der Verband "XXX" seinem Züchter vorspielte, dass der Zwingerschutz des Verbandes "XXX" dann nicht mehr von irgendeinem anderen Züchter genutzt werden könne.

Vereine, die Ihnen vorspielen, der von ihren Vereinen bestätigte Zwingerschutzname sei nicht von anderen Züchtern aus anderen Vereinen oder gar „freien Züchtern“ nutzbar, gar weltweit geschützt, belügen Sie!

Wenn Sie Ihren Zwingernamen wirklich national oder international schützen lassen wollen dann geht das nur über die Anmeldung und erfolgreicher Eintragung von entsprechenden Markenrechten bei den zuständigen Patentämtern.

Die Vereine und Verbände können den Zwingerschutz national (dann gilt dieser nur für das jeweilige Land und die evtl. Zweitnutzung des beantragten Zwingernamens im eigenen Land) oder eben international einrichten und bestätigen. Der nationale Zwingerschutz ist in der Regel völlig ausreichend. Leider versuchen immer noch einige Vereine Ihren Mitgliedern zu suggerieren, dass diese einen internationalen Zwingerschutz benötigen um Welpen in das Ausland verkaufen zu können. Angeblich würden die Vereine ohne den internationalen Zwingerschutz kein Exportpedigree ausstellen dürfen.

Dem ist nicht so. Wenn Züchter einen Welpen in das Ausland vermitteln wollen, müssen Sie dies nur rechtzeitig dem Zuchtbuchamt mitteilen. Dann wird in der Regel ein Exportpedigree ausgestellt.

Der Antrag auf internationalen Zwingerschutz macht nur bei Zuchtvereinen Sinn, die wirklich starke Dachverbände haben. Dann werden diese Zwinger oft auch in das internationale Zuchtbuch oder zumindest in die Datenbanken aufgenommen.

Die Bestätigung eines Antrages auf internationalen Zwingerschutz kann mitunter bis zu 18 Monaten dauern. Weil alle Vereine und Mitgliedverbände des Verbandes, selbst der kleinste Hundeverein in der verlassenen Steppe Usbekistans, zustimmen müssen. Und wenn dort Internet nicht geht, der Vorstand 6 Monate auf Weidetour ist, bleibt Ihr Antrag also ohne Bescheid so lange liegen.

Der Vorteil des internationalen Zwingerschutzes im IHV e.V. besteht allerdings darin, dass dieser in unseren Dachverbänden, der ALIANZ CANINE WORDLWIDE, unsere international, weltweit arbeitende FEDERATION CANINE INTERNATIONAL oder in der IDA International Dog Association e.V. geschützt wird, wenn dieser internationale Zwingerschutz für die IDA oder die ACW beantragt wird.

Mit der Beantragung des gewünschten Zwingerschutznamens geben Sie bitte im IHV e.V. immer 2 Alternativen zu Ihrem bevorzugten Zwingernamen an. Das erspart Rückfragen, sofern Ihr gewünschter Name (dies ist vor allem bei so beliebten Namen, wie z.B. „Löwenherz usw.“ oft notwendig) bereits anderweitig geschützt bzw. vergeben ist. Wir werden versuchen, nach Ihren Wünschen einen entsprechenden Namen in der angegebenen Reihenfolge zu schützen. Beliebte und erfolgreiche Varianten sind auch die englische oder französische Schreibweise des bevorzugten Namens.

ACHTUNG: Bitte vergewissern Sie sich vor der Absendung des Antrages, dass der gewünschte Name auch wirklich frei von Rechten „Dritter“ ist. So konnte z.B. der Name „vom Schloss Wesenstein“ nicht geschützt werden, weil auf diesem Namen die Rechte des Hauses von Wesenstein liegen. Dieser Namensschutz wäre nur mit schriftlicher Genehmigung des Fürstenhauses, welches diese verweigerte, vergeben werden. Auch Namen von Städten und Gemeinden können meist nicht geschützt werden. Einfacher sind da schon Fantasienamen wie z.B. „vom Drachenblut“ usw. Erfolgreich ist auch oft ein Name mit Regionalbezug wie z.B. „vom Schwarzbachtal“ usw.

Vermeiden Sie in jedem Fall die Ähnlichkeit zu Markennamen wie z.B. „vom Merzedesstern“. Hier würde auch die Schreibweise, wie z.B. „Mercedesstern“ nichts ändern. Prüfen Sie also bitte vor Beantragung genau für welchen Namen Sie sich entscheiden wollen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie den Verein von jeder Prüfungspflicht und Schadensersatz- oder sonstigen Forderungen von Dritten befreien und dieses Risiko selbst tragen. Natürlich beraten wir Sie gern unverbindlich.

Wenn Sie den Namen für mehrere Rassen beantragen, müssen Sie sich im klarem darüber sein das alle Würfe unter diesem Zwinger geführt werden und es evtl. zu Irritationen der Welpenkäufer kommen kann. Wir empfehlen daher evtl. einen zweiten Zwingernamen für eine zweite Rasse zu beantragen.

Mit der Beantragung Ihres Zwingernamens werden alle Würfe von Ihnen alphabetisch im Zuchtbuch festgehalten.

Sie müssen also für alle Welpen des 1. Wurfes mit diesem Zwingernamen Namen mit dem Anfangsbuchstaben „A“, für den 6. Wurf also mit dem Anfangsbuchstaben „F“ finden. Bei zwei oder drei Hunderassen sind Sie sehr schnell beim „X“ was manche, allerdings nur unerfahrene, Welpenkäufer stutzig machen kann. Erfahrene Hundehalter werden hier wieder eher eine langjährige Erfahrung und seriöse Zucht unterstellen. Hier gilt es also einen gesunden Mittelweg zu finden.

Sie müssen bereits beim Antrag des Zwingernamens angeben, ob dieser künftig vor oder nach dem Rufnamen der Welpen eingetragen werden soll.

Die Beantragung des Zwingerschutznamen muss nur einmal erfolgen und gilt über die gesamte Zeit der Mitgliedschaft im IHV. Eine kostenpflichtige Wiederholung jedes Jahr oder alle zwei Jahre entfällt. Alles Weitere entnehmen Sie bitte unseren ZBB.

 Unbedingte Voraussetzung für die Gewährung des Zwingerschutzes durch den IHV ist, dass Sie Mitglied im IHV sind und somit unsere ZBB (Zuchtbuchbestimmungen) und die Satzung des Vereins anerkannt haben. Nur so können Sie und wir von dem neuen Qualitätsanspruch und dem damit verbundenen Ruf des IHV profitieren. Übrigens wird Hundehändlern und Massenzüchtern die Aufnahme in den IHV mit entsprechender Satzung und ZBB verwehrt.

Mit der Beantragung des Zwingerschutzes durch den IHV erklären Sie sich mit Kontrollen Ihrer Zucht und Ihres Zwingers durch den IHV, dessen Organe oder Beauftragten einverstanden. Eine Zutrittsverweigerung bei unangekündigten Kontrollen kann den Vereinsausschluss sowie Aberkennung des Zwingerschutzes zur Folge haben.

Sie erhalten mit Bestätigung des Zwingerschutzes (in der Gebühr enthalten) eine schöne, farbige Urkunde sowie eine zweite Urkunde im Original. Kopien für Werbezwecke usw. sind erlaubt. Alle Unterlagen sind Urkunden, die weder geändert, verfälscht oder anderweitig manipuliert werden dürfen.

Mitglieder des IHV e.V. können nach dem Login auf dieser Homepage in den Mitgliederbereich den erforderlichen Zwingerschutzantrag online stellen oder das Formular im Mitgliederbereich downloaden.