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Tierschutz geht uns ALLE an.
Aktuell gewinnen echte Tierfreunde, Hundehalter, Veterinäre und Tierschützer vor Ort den Eindruck, dass im Moment die Politik und selbsternannte „Tierrechtsorganisationen“ ein Klima der Angst und Verunsicherung schüren. Aus welchen Gründen auch immer malen selbsternannte „Aktivisten“ den Teufel an die Wand und projetzieren auf ganze Hunderassen schier unendliches Leid durch sogenannte „Qualzuchten“.
Allein der Begriff „Qualzuchten“ diskreditiert sich eigentlich von allein. Diese Begrifflichkeit unterstellt dem Züchter das Zuchtziel von Qualen seines Hundes. So unmenschlich kann keiner sein und wenn doch, gehört dieser Jemand mit aller Härte des Gesetzes verfolgt und wird wohl kaum eine Zuflucht in einem Zuchtverband finden. Ganz sicher nicht im IHV.
Durch fragwürdige „Experten“ werden gesamte Hunderassen diskreditiert. Allein in Deutschland gehen wir von 10 Millionen Hundehaltern aus. Diesen Hundefreunden zu unterstellen, dass Sie „Qualzuchten“ tolerieren, ist schlichtweg eine Frechheit und zeugt von fehlender menschlicher Reife. Ja es gibt sicher vereinzelt schwarze Schafe und es gab züchterische Fehlentwicklungen auf, die die großen Zuchtverbände und der Gesetzgeber viel zu spät reagiert haben. Eine Anpassung des Tierschutzgesetzes war daher angezeigt. Aber eben von echten und nicht von selbsternannten Experten gemacht. Blinder Aktionismus schadet dem Tierschutz eher als das es dem Tier hilft.
Wir müssen gemeinsam an einer gesunden, verantwortlichen Hundezucht und Hundesport arbeiten. Gegen blinden, ideologisch orientierten Hass werden wir uns aber wehren. Wir unterstützen dabei verschiedene Initiativen und Petitionen. Wir suchen das Gespräch mit verantwortlichen Politikern aus allen Parteien. Das Wohl unserer Hunde soll uns, auch über parteipolitische Grenzen hinaus vereinen. Der treuste Partner des Menschen hat diesen Zusammenhalt verdient.
Wir sprechen uns gegen ein generelles Teckel- und Nackthundeverbot, das Verbot von ganzen Hunderassen, das Verbot der Hundezucht, des Hundesports aus. Stehen unsere
Therapie- und Rettungshunde vor dem Aus?
Wir haben uns daher erlaubt an viele Abgeordnete, quer durch alle Parteien auf Bundes und Landesebene folgende Fragen zu stellen:
Wie stehen Sie zum Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)?
Keine Frage, wir benötigen eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Wir brauchen dazu aber auch ein Gesetz, das von Fachleuten zum Schutz der Tiere ausgearbeitet wird und eine breite politische Zustimmung und vor allem die Akzeptanz der Tierhalter erfährt.
Eine eilends ins Leben gerufene "Tierschutz-Arbeitsgruppe" der Länder erstellte in geradezu rasantem Tempo einen „Forderungskatalog“, der willkürlich Tests und Nachweise für Hunde, die im Hundesport geführt, Suchhunde die trainiert und Hunde die bewertet werden sollen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzes sind aber Bundessache.
Die „Arbeitsgruppe“ sah sich NICHT verpflichtet mit Hundeausbildern, Hundevereinen oder kynologischen Sachverständigen zusammen zu arbeiten. Eine wissenschaftlich und fachlich begründete Empfehlung mit echten Verbesserungen im Tierschutz war allein aus Zeitgründen sowie auf Grund der personellen, willkürlichen Zusammensetzung der kleinen Arbeitsgruppe selbstredend dann auch nicht möglich.
Trotzdem erdreisten sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Empfehlungen“ für Landesregierungen vorzulegen. Allein aus ideologischen Gründen versuchen die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe in das Leben von zig Millionen Familien einzugreifen, um fast alle öffentlichen Aktivitäten (Suchhundeausbildung und Taining (Einsatz?), organisierte Spaziergänge, den gesamten Hundesport inklusive Agility, Jagdhundeausbildung, Ausstellungen und so weiter) für insgesamt 221 Rassen massiv zu erschweren oder noch besser komplett verbieten zu können.
Gerüchte besagen zudem, dass Mitglieder der Arbeitsgruppe mit veterinärmedizinischen Laboren verbunden seien, die dann wohl das Geschäft Ihres Lebens machen würden.
Ein geringer Teil der Empfehlungen des „Gutachtens“ wird sicher von den Meisten der über 10 Millionen Hundehalter, den kynologischen und veterinärmedizinischen Fachleuten mitgetragen. So zum Beispiel die Empfehlungen zur Brachyzephalie, Blue-dog-Syndrom und weitere. Wir Hundehalter wollen gesunde Hunde und damit verbundenen aktiven, umsetzbaren Tierschutz.
Eine Vielzahl der „Empfehlungen“ wurde aber offensichtlich ohne jede wissenschaftliche Grundlage veröffentlicht. Diese haltlosen Vorverurteilungen von über 220 Hunderassen werfen für die Masse der Hundehalter zahlreiche ungeklärte Fragen auf. Die sogenannten Empfehlungen in dem Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kann von einem Großteil der Haus- und Heimtierhalter so nicht nachempfunden werden.
Mit dem „Gutachten“ versuchen die Autoren tiefeinschneidende Eingriffe in die Haustierhaltung, die Hundezucht zu nehmen. Dieses „Gutachten“ soll als Grundlage für Landesgesetzgebungen und Entscheidungen der örtlichen Verwaltungen dienen, weist aber in weiten Teilen grundsätzlich Fehler auf.
Bei der Erstellung dieses „Gutachtens“ wurde von den Urhebern weder die Zusammenarbeit mit den Betroffenen noch mit den weltweit anerkannten Kynologen und Wissenschaftlern gesucht. Zur angeblichen Begründung und Untermauerung von sogenannten „Qualzuchtmerkmalen“ werden zum Großteil über 30 Jahre alte Publikationen verwendet, unter anderem fast 100 Jahre alte Publikationen zu Rate gezogen (z.B.: KLODNITZKY u. SPETT, 1925).
Als ob es keine aktuellen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gäbe. Gerade in der Genetik macht die Forschung tagtäglich neue Fortschritte.
Vorlagen für gesetzgebende oder behördliche Handlungen müssen wissenschaftlich begründet, für die Betroffenen nachvollziehbar sein. Sie dürfen nicht ideologisch geprägt, auf alte Vorurteile oder überholte Literaturhinweise aufgebaut sein.
Gerade im Hinblick auf die deutsche Geschichte sollte von einer unbegründeten „Rasseverurteilung“ Abstand genommen werden. Der Staat darf sich nicht von einem generellen Misstrauen einzelner Mitglieder der Gutachterautoren gegenüber allen Haustierhaltern leiten lassen. Eine angestrebte „Sippenhaft“ muss eben vermieden und durch fachlich fundierte Einzelfallprüfungen ersetzt werden. Für Letztere soll dann gern fundiertes Fachwissen herangezogen werden.
Zumal bereits jetzt die ersten Rechtsgutachten vorliegen, welche Behördenentscheidungen auf Grundlage des § 16 TSchG generell in Zweifel ziehen. Die fachliche und juristische Umsetzung dieser unfertigen Arbeitsgrundlage ist nicht gegeben und wird noch mehr Unmut und politische Unruhe in die gesamte Gruppe der Hundehalter bringen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt doch deutlich, dass der Eingriff des Staates in jede private Entscheidung der Bürger nicht zum Erfolg führen kann und die Politikverdrossenheit unserer Bevölkerung noch weiter fördert.
Welche Partei kann es sich eigentlich leisten, auf millionenfache Wählerstimmen zu verzichten? Wir können doch gemeinsam verhindern, dass hier noch eine Gesetzgebung erfolgt, die wie eine Vielzahl der Agrarkürzungen oder das Heizungsgesetz usw. zurückgenommen werden musss.
Der Gesetzgeber und die Vollzugsbehörden brauchen fachlich begründete Vorlagen und eben nicht ein schnell vorgelegtes Gutachten, das in großen Teilen bedenklich erscheint.
Zur Untermauerung der vielen, neu zu hinterfragenden Schlussfolgerungen des Gutachtens, greifen wir nur ein Beispiel auf, welches wir unendlich erweitern könnten. Der ersten Verbote sollen wohl am Dackel und den Nackthunden probiert werden.
Wir beleuchten daher nachfolgend als Beispiel die im Gutachten aufgezeigte „Problematik“ mit der ein Verbot der Nackthunde vorbereitet werden soll.
In der fragwürdigen Begründung der Symptomatik für Nackthunde wird in dem „Gutachten“ die Formulierung gewählt “… Meist fehlen die Prämolaren…“, „…weisen sie ähnlich wie thymuslose Nacktmäuse eine gewisse Immundefizienz auf…“.
Allein die Wahl der verwendeten Formulierung des „Gutachtens“ offenbart das die Ersteller des „Gutachtens“ sich nicht sicher sind, dass alle Hunde dieser Rassen betroffen sind. Im Gegenteil, die Urheber dieses „Gutachtens“ nutzen tendenzielle Literaturhinweise, die zudem fast alle durch fehlende Aktualität gekennzeichnet sind. Der aktuellste Literaturhinweis in dieser Behauptung zum Nackthund ist bereits 37 Jahre alt, der älteste 54 Jahre!
Die fehlende Aktualität der „Beweisführung/Literaturangaben“ zieht sich durch das gesamte „Gutachten“. Bei unvoreingenommener Betrachtung dieses „Gutachtens“ fällt ganz leicht auf, dass offensichtlich weder anerkannte Kynologen noch die in Deutschland verfügbaren, weltweit anerkannten genetischen Wissenschaftler bei der Erstellung eines solch wichtigen „Gutachtens“ hinzugezogen wurden. Besonders bedenklich erscheint, dass scheinbar nicht ein Vertreter der betroffenen Heimtierhalter oder Zucht-/Sportverbände zur Bewertung der „Empfehlungen“ hinzugezogen wurden.
Die offensichtlich unwissenschaftlichen Zuarbeiten zur Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen aber noch viel weiter. So fordert die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz, Frau Ariane Kari, in ihrer Zweiten Stellungnahme zur Reformierung des Tierschutzgesetzes vom 26. Juli 2024 mehr „Abschreckung“ und vorbeugende Verbote, beziehungsweise Reglementierungen der Tierhalter. Keine Spur von wissenschaftlich begründeter Zusammenarbeit mit Betroffenen.
Die ausufernde Regulierungswut und Einschränkung der persönlichen Freiheiten nimmt unserer Meinung nach in der vorstehend benannten Stellungnahme der Bundestierschutzbeauftragten schon bedenkliche Züge an.
So wird im Text dieser Stellungnahme ganz offen vom „..Wegfall der Einzelfallprüfung…“ gesprochen, um „…eine Entlastung des Vollzugs zu erreichen…“.
Offener kann die Bundestierschutzbeauftragte nicht schreiben, dass die grundgesetzlich garantierte Sorgfaltspflicht der staatlichen Organe und die Freiheit der Bürger unter dem Deckmantel des „Tierschutzes“ eingeschränkt werden sollen. Wenn dann im Text noch formuliert wird, dass eine Aussetzung des sofortigen Vollzuges an Formfehlern scheitern kann und es gilt diese mit einer neuen Gesetzgebung zu verhindern, gibt man ja öffentlich zu, dass eventuelle Vollzugshandlungen nicht sorgfältig abgewogen werden.
Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn das Vertrauen der Bürger in den Staat immer mehr zurück geht, wenn derartige Stellungnahmen aus dem Hause eines Bundesministeriums kommen.
Wir Hundehalter sind uns im Klaren, dass diese unbegründeten Angriffe ideologisch von einer Minderheit gesteuert werden und erst der Beginn eines gänzlichen Verbotes der Heimtierhaltung vorbereiten soll.
Über 10 Millionen Hunde und 15 Millionen Katzen leben in deutschen Haushalten. Für viele Familien sind diese Tiere Bestandteil der Familie. Der Unmut der Heimtierhalter drückt sich jetzt schon in zahlreichen Initiativen und Petitionen aus. So hat z.B. die Petition des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) bei change.org an Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft nun schon fast 700.000 Unterzeichner erreicht.
Wir werden dem Protest der Heimtierhalter Gehör verschaffen. Wenn es sein muss, wird dieser sicher auch auf die Straße getragen.
Zum Abschluss unserer Gedanken seien uns zwei Zitate gestattet, die auch Sie zum Handeln inspirieren sollen.
„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandeln." Mahatma Ghandi
"Die Seele eines Menschen kann danach beurteilt werden, wie er seinen Hund behandelt." Charles Doran