Auf dieser Website werden Tools für Datensammlungen verwendet, z. B. Cookies.

mehr erfahren

akzeptieren

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

mehr...

news zbb

29. April 2025, KEINE gesetzliche Empfehlung für die Anerkennung der VDH Begleithundeprüfung

Immer wieder berufen sich Behörden bei Ihren Entscheidungen zur Genehmigung nach § 11 TSchG und für andere Entscheidungen darauf, dass nur die Begleithundeprüfung des VDH für die Haltungsgenehmigung von Hunden anzuerkennen sei. Ganz oft verbreiten diese Falschinformationen sogar Ausbilder, Trainer und Hundeschulen außerhalb des VDH. 

Wir wollten Klarheit, wieso entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine derartige "Bevorzugung" eines Vereins bei den Behörden stattfindet? Nach langem Diskurs steht jetzt fest, dass es eine derartige Verordnung oder gar gesetzliche Regelung nicht gibt! Das zuständige Bundesministerium und die Bayrische Staatskanzlei bestätigen uns, dass es keinerlei derartige Regelungen gibt. Eine Abstellung auf die Begleithundeprüfung eines bestimmten Vereines ist unzulässig. Wieder haben sich unsere Mühen gelohnt.