29. April 2025, KEINE gesetzliche Empfehlung für die Anerkennung der VDH Begleithundeprüfung
Immer wieder berufen sich Behörden bei Ihren Entscheidungen zur Genehmigung nach § 11 TSchG und für andere Entscheidungen darauf, dass nur die Begleithundeprüfung des VDH für die Haltungsgenehmigung von Hunden anzuerkennen sei. Ganz oft verbreiten diese Falschinformationen sogar Ausbilder, Trainer und Hundeschulen außerhalb des VDH.
Wir wollten Klarheit, wieso entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine derartige "Bevorzugung" eines Vereins bei den Behörden stattfindet? Nach langem Diskurs steht jetzt fest, dass es eine derartige Verordnung oder gar gesetzliche Regelung nicht gibt! Das zuständige Bundesministerium und die Bayrische Staatskanzlei bestätigen uns, dass es keinerlei derartige Regelungen gibt. Eine Abstellung auf die Begleithundeprüfung eines bestimmten Vereines ist unzulässig. Wieder haben sich unsere Mühen gelohnt.