23. Februar 2025, Berufung Sachverständiger Landtag NRW
Unser unermüdlicher Einsatz für das Wohl unserer Hunde, für echten Tierschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit der Hundezucht macht sich immer mehr bezahlt. Nicht nur, dass durch zahlreiche gemeinsame Aktionen mit unterschiedlichsten Partnern (auch über Vereinsgrenzen hinaus) das Inkrafttreten der unsäglichen, fachlich völlig haltlosen, Vorlage des neuen Tierschutzgesetzes im Deutschen Bundestag verhindert werden konnte. Wir arbeiten weiter an neuen Initiativen zu einer fachlich, veterinärmedizinisch begründeten Änderung des Tierschutzgesetzes. Wir dürfen in unseren Bemühungen zur Erhaltung unserer vierbeinigen Freunde nicht nachlassen. Das können wir nun wieder an prominenter Stelle tun. Zumindest einige Abgeordnete haben erkannt, dass sich die aus dem Gesetzesvorhaben entstehende "Landesarbeitsgruppe Tierschutz" nicht auf den Erhalt gesunder, verantwortungsvoller Hundezucht widmen will sondern eher ideologisch verblendet die Hundezucht und das Ausstellungswesen fast vollständig verbieten will. Dabei werden uralte, längst überholte Argumente, zum Teil mit Literaturhinweisen auf das Jahr 1915 genutzt, neue wissenschaftliche Erkenntnisse aber einfach ignoriert.
Es freut uns daher umso mehr, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen unseren 1. Vorstand als Vertreter unseres Verbandes zum Sachverständigen für die Anhörung zum Antrag zur Erhaltung der Rassehundezucht bestellt hat. Wir werden diese ehrenvolle, zwar sehr umfangreiche Arbeit im Interesse aller Hundefreunde mit Leben erfüllen und weiter für unsere Vierbeiner kämpfen.