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Bevor wir das streitbare Thema der Farbzuchten, vor allem der „Mode- und exklusiven Neufarben“ aufgreifen, müssen Sie uns gestatten, einen Blick auf die juristischen Konsequenzen der „Modefarben“ in der Rassezucht zu werfen.

Diesbezügliche Veröffentlichungen werden im Internet immer mal wieder gern durch sogenannte „Züchterexperten“, „Zuchtvereine“ usw. in Frage gestellt, weil angeblich die Quellenangaben nicht stimmig oder nicht nachvollziehbar sind. Am Ende dieser Ausführung finden Sie daher eine umfangreiche Quellenausgabe von wissenschaftlichen Argumentationen, die die nachfolgenden Erklärungen unterstützen.

Unser Zuchtverband hat sich dem gesunden Tier verschieben. Bei uns zählt das Tier, nicht das Papier. Das bedeutet, dass wir höchsten Wert auf unsere Ahnentafeln und die weltweit bekannten Standards der einzelnen Hunderassen legen, aber diese Ahnentafeln sind nur ein Teil unserer Aufgabe. Im Vordergrund steht das schützenswerte Tier! Wir als Züchter tragen die Verantwortung für die Gesundheit unserer Hunde und unserer Welpen.

Wir müssen uns entscheiden, ob wir aus wirtschaftlichen Zwängen den falsch verstandenen, und oftmals nur wenige Jahre anhaltenden „Schönheitsidealen“ folgen wollen oder dem der Tiergesundheit dienenden, langfristig gesehen auch wirtschaftlich erfolgreicheren Weg, der professionellen, gesunden Hundezucht folgen wollen?

Unser Dachverband, die ACW Alianz Canine Worldwide, bestimmte für jede Rasse einen Rassestandard, in dem die jeweiligen Fellfarben klar definiert sind. Diese Farbstandards beruhen oft auf einer langen Tradition und zig Jahren Züchtererfahrung.

Aus dieser jahrelangen Zuchtverantwortung gibt es oft kein einziges Argument für „neue“ Fellfarben.

Uns ist klar, dass der Züchter den wirtschaftlichen Zwängen seiner Umgebung unterworfen ist. Wir alle gehen nicht umsonst arbeiten! Alle führen neue Techniken, Designs der Verpackung, der Werbung ein, damit sich ihre Produkte (Autos, Fernseher etc.) besser verkaufen lassen. Denn sie brauchen den Verkauf/die Vermittlung dieser Produkte, um ihre/unsere Gehalts- oder Lohnzahlung sicherzustellen. Das sollten wir nicht aus dem Blick verlieren. Bevor wir auf Züchter einschlagen wollen, die genau das, was wir tagtäglich in unserer Arbeitsumwelt tun, auch tun.

Aber: Unsere Züchter verkaufen, vermitteln eben keine Gegenstände. Auch wenn der Hund im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch, nur als „Sache“ betrachtet wird. Für uns, und für Sie, teilweise auch für den Gesetzgeber, ist der Hund dann doch mehr als eine einfache Sache/Handelsgegenstand.

Der Hund genießt dann schon noch im Gesetz weitergehenden Schutz über das Tierschutzgesetz. Für uns als Verband ist der Hund ein Lebewesen, ein Geschöpf Gottes, für viele ein Familienmitglied, das uns Jahre, im Idealfall über 10 Jahre, als vierbeiniger Freund begleiten wird.

Gerade das Tierschutzgesetz verpflichtet uns als Züchter jedwedes vermeidbare Leid, Qualen für die Tiere zu verhindern. Wir müssen also bei Farbzuchten evtl. Krankheiten und Qualen verhindern.

Rein rechtlich betrachtet: Was soll ein Gutachter einem Richter antworten, wenn dieser ihn in einem Schadensersatzprozess eines enttäuschen Welpenkäufers fragt, ob aus zücherischer Sicht die (hier unterstellten) starken Entzündungen der Haut mit schwerem Juckreiz, Haarausfall, Schmerzen usw. (CDA) vermeidbar gewesen wäre?

Mit der Antwort …“dass der Züchter auf eine gezielte Trägerverpaarung hätte verzichten können“… stehen dann dem Züchter mitunter Schadensersatzzahlungen in Höhe von zig Tausenden Euro ins Haus! Das ist auch richtig so! Nachvollziehbar.

Der Züchter hat für den einmaligen „Vorteil“, dass er eben den blauen Hund für 1.000 Euro mehr verkaufen konnte als den rassereinen schwarzen Hund, das Risiko der schmerzhaften Hauterkrankungen, bei anderen Rassen die Blindheit, Taubheit, schmerzhafte Arthrose usw., in Kauf genommen. Wir haben bereits richterlich bestätigte Schadensersatzforderungen in Höhe von 14.500,00 € gegen einen „Züchter“ (nicht aus unserem Verband) erlebt. Davor wollen wir unsere Züchter schützen.

Wir positionieren uns eindeutig zu klaren Rassevorgaben.

Gezielte Blau – und Silberzucht sowie der „neuen“ von irgendwelchen „Designern“ ausgedachten Fellfarbbezeichnungen soll es im IHV Internationaler Hunde Verband e.V. nicht mehr geben. Die gezielte Farbzucht zum Beispiel mit d/d ist (auch durch das Tierschutzgesetz) innerhalb des IHV e.V. verboten.

Die Trägerverpaarung D/d ist momentan eingeschränkt erlaubt. Zur Zuchtfreigabe ist eine Prüfung der DNA Befunde durch das ZBA Zuchtbuchamt oder des ZBR Zuchtbeirates unerlässlich. Alle aus derartigen Verpaarung fallenden blauen und silberfarben gefallenen Welpen werden Ahnentafeln des IHV erhalten. Wir sollten alle Hunde, die das Risiko des schädlichen Dilute-Gens tragen, entsprechend untersuchen.

Die Farbe „Silber“ entsteht durch das Dilution-Gen, dieses hellt die ursprüngliche Farbe auf. Beim Labrador wird dann aus Schokobraun „Silber“, aus Schwarz „Charcoal“ und aus Gelb „Champagner“. Mit den durch das Dilution-Gen erzeugten Fellfarben können Krankheitsbilder einhergehen. Sobald es ein Ausschlussverfahren für die verantwortlichen Gene der schadhaften Gesundheitsauswirkungen gibt, wird der Dachverband des IHV, die ACW Alianz Canine Worldwide, diese verbindlich zum Rassestandard zuordnen.

Egal wie die Züchter die Phantasiefarben im Wurfmeldeschein angeben, beim Labrador sind nur die Farben schwarz, gelb und schokobraun zugelassen. Wenn der Labrador sehr hell im Gelb ist, könnte man schon auf die Idee kommen diesen "Gold, Champagner oder Sommerfarben" zu bezeichnen. Wenn das braun etwas heller ist, wird gern einmal (über die Dilution) chocolat als Farbbezeichnung verwendet.

Für das Zuchtbuch des IHV Internationaler Hunde Verband e.V. und die Ahnentafeln des IHV für diese Welpen spielen die wilden Phantasiebezeichnungen der Züchter keine Rolle mehr. Es gibt beim Labrador die vier festgesetzten Farben der ACW, diese werden in den Ahnentafeln eigetragen.

Wie der Züchter die Farbe bezeichnet, bleibt diesem selbst überlassen. Bevor der Züchter eine derartige Phantasiefarbe in seinen Anzeigen und Kaufvertrag etc. bezeichnet , sollte er sich versichern, dasss dies juristisch in Ordnung ist.

Wir beobachten, dass sich in anderen Vereinen die Zucht auf sogenannte Sonderfarben, die nicht im ACW Standard vorgesehen sind, explosionsartig vermehrt.

Der gesundheitliche Nutzen für den Hund kann nicht begründet werden. Hier spielt wohl eher der schnöde „Mammon“ eine Rolle.

Unsere Gesellschaft bringt leider immer mehr Egoisten hervor, die eben solch einen exotischen und superteuren „Rassehund“ an ihrer Seite haben wollen. Vor Jahren noch wäre kein Verband auf die Idee gekommen, für einen Mischlingshund aus einem Magyar Vizsla und z.B. einem Labrador eine Ahnentafel zu erstellen oder gar eine „Rassebezeichnung“ zu erfinden. Heute ist es traurige Realität. Die Welpenkäufer dieser „Designerhunde“ werden mit dem Begriff „Hybridhunde“ getäuscht. In der deutschen Sprache müsste man sonst ja Mischlingshunde sagen. Da werden dann für solche Mischlingshunde, für die vor Jahren ca. 80,00 DM Schutzgebühr bezahlt wurden, mit einem schönen selbst gedruckten Papier und einer mehr oder weniger professionell erstellten Homepage plötzlich „Designerhunde“ des Erstzüchters, die für 2.000 bis 4.000 € verkauft werden!

Zurück zum Grundgedanken der Farbzucht.

Die internationalen Rassestandards sind über zig Generationen, mit dem Augenmerk auf Verwendungsfähigkeit, Typerhaltung und Gesundheit unserer Hunde entstanden. Über zig Jahrzehnte hinaus wurden Einkreuzungen vorgenommen, um die bestehenden Rassebilder zu formen.

Wer gibt uns heute das Recht, dieses Wissen und die Erfahrung von 1000enden Züchtern zu negieren um neue Farbbilder – und gezielt neue „Hybridrassen“ zu schaffen?

Oftmals „erschaffen“ die sogenannten „Hundezüchter“/„Hundedesigner“ vermeidbare Gesundheitsrisiken durch vollkommene Unwissenheit. Gepaart mit Halbwissen aus dem Internet ist das eine gefährliche Kombination für unsere Hunde. Da wird unwissend mit dem Dilute-Gen und Merle gespielt.

Eine weitere Farbvariante, die mit gesundheitlichen Störungen verbunden sein kann, ist die blaue Farbe. Die genetische Grundlage dieser Farbe ist auch hier das Verdünnungs- oder Dilution-Gen. Dieses Gen bewirkt eine Verklumpung und Verkleinerung der Pigmentkörnchen, sodass es dadurch zu einer Aufhellung der Farbe kommt. In Bezug auf gesundheitliche Probleme ist das Dilution-Gen ein ambivalenter Geselle – es kann, muss aber nicht zu Störungen führen.

Natürlich - oder Gott sei Dank - gibt es Rassen, die offensichtlich nicht unter dem Dilute-Gen oder dem Merle-Effekt leiden. Rassen, wie z.B. der Weimaraner und die Deutsche Dogge sind von CDA nicht betroffen. Es gibt aber ganz, ganz viele Hunde der sogenannten „neuen Hunderassen“ oder neuen Farben, die eben unter den Krankheitsbildern leiden. Aber solange wir es bei den anderen Rassen nicht ausschließen können, liegt unsere Verantwortung klar auf der Seite der Gesundheit unserer Hunde.

Das Dilute-Gen kann nachweislich bei vielen anderen Hunderassen, wie z.B. dem Dobermann und dem Pinscher, zu krankhaften Veränderungen der Fellstruktur und als Folgeerkrankung zu Hautentzündungen führen. Die möglichen Krankheitssymptome bei diesen Hunden sind neben der eingeschränkten Lebenserwartung, Immunschwäche, Leber- oder Nierenversagen und vor allem Fellverlust und/oder Hautekzeme (CDA Color Dilution Alopecia). Die Auswirkungen für die betroffenen Hunde sind mitunter so stark, dass sich die einhergehende Immunschwäche dahingehend auswirkt, dass betroffene Hunde übermäßig anfällig für Infektionskrankheiten jeder Art sind und eigentlich harmlose Infekte einen unnatürlich heftigen Verlauf nehmen. Allergien sowie Hautprobleme, Probleme mit der Fellqualität, Haarausfall (Alopezie), Ekzeme und schlecht verheilende Wunden gehören bei diesen Hunden häufig zum Alltag.

Die einzelnen Krankheitsbilder haben zudem auch Auswirkungen auf das Verhalten dieser Hunde, die Konzentration und die gesamte Lebensqualität.

Welcher Züchter will sich dafür verantwortlich fühlen, seinen Nachwuchshunden, Welpen, ein „normales“ Hundeleben zu verwehren?

Für den IHV Internationaler Hunde Verband und die ACW Alianz Canine Worldwide wird juristisch erklärt, dass alle Zuchthunde, die vor der Veröffentlichung dieser ergänzenden Erklärung zu den bestehenden Zuchtbuchbestimmungen eine Zuchtzulassung erhalten haben, diese ZTP unter den Bestandsschutz des IHV fallen und weiter Bestand haben.

Nach aktuellen veterinärmedizinischen Erkenntnissen ist das Vorliegen des Verdünnungsgenotyps alleine nicht ausreichend, um die Veränderungen der Farbmutantenalopezie auszulösen. Welche anderen Faktoren dabei noch beteiligt sind, ist bislang unbekannt. Es ist aber zu vermuten, dass bestimmte bisher noch nicht bekannte Gene in Zusammenarbeit mit dem Verdünnungsgenotyp die Erkrankung auslösen.

Für den Verdünnungsfaktor ist inzwischen ein Gentest verfügbar der durch den IHV für betroffene Rassen zur Pflicht erklärt wird.  So können wir die Verpaarung von zwei heterozygoten Anlageträgern vermeiden.

Die gute Nachricht dabei ist, dass Anlageträger nicht notwendigerweise aus der Zucht ausgeschlossen werden müssen. Werden diese Anlageträger mit Tieren, die homozygot für das doBei den französischen Bulldoggen ist innerhalb der ACW und des IHV, zum derzeitigen Zeitpunkt (2022) noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Um die genetische Varianz zu erhöhen prüft der Zuchtbeirat im Einzelfall, ob man in begründeten Einzelfällen die Verpaarung mit d/d Hunden zulässt, wenn keine Dilutezeiger fallen werden. In diesem Wurf sind dann lediglich gesundheitsirrelevante Trägertiere im Wurf, die auf keinen Fall erkranken können. Allerdings werden im Fall der Genehmigung dieser Verpaarung entsprechende Erklärungen in die Ahnentafeln der Welpen eingetragen. Ohne Einzelgenehmigung durch den Zuchtbeirat wird diese Zucht nicht mehr befördert.minante Nichtverdünnungsgen sind, verpaart, können bei den Nachkommen keine homozygot verdünnten Tiere auftreten.

 

Diese Erklärung ist eine Ergänzung zu den Durchführungsbestimmungen der ZBB- Zuchtbuchbestimmungen des IHV in der letzten, aktuellen Fassung.

02/2022 Vorstand des IHV & Zuchtbeirat des IHV                                                                                                        

 

Quellen:

  • Frau Prof. Dr. Irene Sommerfeld-Stur, Außerordentliche Universitätsprofessorin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien - Die Fellfarben des Hundes – Relevant für Gesundheit und Verhalten – nachzulesen in http://www.wuff.eu/wp/die-fellfarben-des-hundes-relevant-fuer-gesundheit-und-verhalten/
  • Universität Bern Institut für Genetik Prof. Dr. Tosso Leeb
  • US NATIONAL LIBRARY OF MEDICINE: Coat colour in dogs: identification of the Merle locus in the Australian shepherd breed – nachzulesen in: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1431520/
  • Dr. med. vet. Anna Laukner – Fellfarben – Fehlfarben, im Schweizer Hundemagazin 2/07
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  • Dr. rer. biol. vet. Daniela Koppenhöfer, Die Geschichte eines Mythos., unter anderem lesbar unter: http://tierarzt-beck.de/labrador-und-die-krankheit-dilute-genetik-verstaendlich/
  • DermaVet: Farbmutantenalopezie
  • Jack Vanderwyk 9/2015 „All dilutes come from Kellogg´s Dogs”
  • LabradorNet Database – Pedigrees
  • Kellogg´s Weimaraner and other “coincidences”
  • https://merleminiatureschnauzers.weebly.com/
  • Griffin, Craig E.; Miller, William H.; Scott, Danny W. (2001). Small Animal Dermatology (6th ed.). W.B. Saunders Company. ISBN 0-7216-7618-9.
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