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Innerhalb des IHV ist dieser Wesenstest für Hunde NICHT für alle Rassen vorgeschrieben. Bei den meisten Rassen ist der Wesenstest für die Erlangung der Zuchttauglichkeit freiwillig oder gar nicht vorgesehen.

Dieser Wesenstest ist nicht mit einem amtlich angeordneten Wesenstest für Hunde zu vergleichen. Erklärungen zum amtlich angeordneten Wesenstest finden Sie im entsprechenden Menüpunkt dieser Seiten.

 Wesenstestordnung des IHV

 

 amtlicher Wesenstest

 

Der im Untermenü dieser Seite beschriebene Wesenstest ist aktuell für eine Zuchtzulassung im IHV momentan nur für die Rassen Dobermann und Saupacker vorgeschrieben (01/2021). Aktuelle Änderungen finden Sie immer zu erst in den rassebezogenen Gesundheitsbefunden (die als Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung des IHV zu erfüllen sind).

Mitgliedsvereine des IHV können intern in ihren verschärfenden Zuchtbuchbestimmungen den Wesenstest für Ihre Mitglieder bzw. für deren Hunde festlegen. Züchter aus Mitgliedsvereinen des IHV erkundigen sich bitte über vereinsinterne Zuchtregelungen. Das ZBA (Zuchtbuchamt des IHV) bzw. der ZBR (Zuchtbeirat des IHV) kann bei Notwendigkeit die Vorgaben für eine Zuchtzulassung der einzelnen Rassen ergänzen/anordnen. Betroffene Züchter werden von solchen Änderungen zeitnah informiert und die Rassebeschreibung, Zuchtvoraussetzungen der Rassen in diesem Internetangebot aktualisiert.

Wir freuen uns natürlich über verantwortungsbewusste Hundehalter (gilt übrigens auch für die Halter von Mischlingshunden), die diesen Test erfolgreich absolvieren.

Sofern Sie einen durch die Behörde angeordneten Wesenstest benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundesgeschäftsstelle. Diese wird Sie und Ihren Vierbeiner zeitnah an einen gerichtlich bestellten Gutachter oder anerkannten Sachverständigen vermitteln, der den behördlich angeordneten Wesenstest Ihres Vierbeiners dann vornehmen darf.

Sofern Sie den Wesenstest Ihres Hundes für die Zuchtzulassung des Hundes, Zulassung zu weiteren Prüfungen oder nur für sich bzw. die bisweilen "nicht so netten Nachbarn" oder das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde brauchen, sollte Ihnen eigentlich der in der Wesenstestordnung beschriebene Wesenstest reichen.