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Die Begleithundeausbildung wird nach unseren Vorgaben in den Hundeschulen umgesetzt.

Die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch das Ausbildungszentrum oder aber durch von uns legitimierte Hundetrainer in den entsprechenden Hundeschulen, die sich zertifizieren haben lassen.

Unsere Prüfungsordnungen entsprechen den Vorgaben der ACW, an die Sprache der heutigen Zeit und die Bedürfnisse von Hund und Hundeführer angepasst.

Dies heißt im Einzelnen:

Die kasernenhofähnliche und oftmals belustigende Sprache in den verschiedensten Prüfungsordnungen und Richteranweisungen anderer Verbände haben wir aus unserem Repertoire verbannt.

Es steht der Hund im Vordergrund und nicht die Profilierungssucht der Hundehalter!

Das bedeutet auch, dass es natürlich erwünscht ist, einem Tier, das fast ausschließlich über Körpersprache kommuniziert, ebensolche Hilfestellung z.B. in der Begleithundeausbildung und -prüfung zu geben.

Es erschließt sich niemandem, weshalb ein Verbot dieser Hilfestellung zu Punktabzug führen soll - im Gegenteil: bei den Prüfungen im IHV führt zum Punktabzug, wenn man sich seinem Hund durch Sichtzeichen nicht eindeutig mitteilt!

Ebenso stellen wir ständig fest, dass viele sogenannte "Begleithunde" ausschließlich nur auf dem Hundeplatz "funktionieren"!

Im täglichen Leben und dem normalen sozialen Umgang treten aber oft gerade diese Hunde hingegen unglaublich unerzogen auf.

Wozu soll dann diese in vielen Verbänden durchgeführte unsägliche "Begleithunde-Ausbildung" gut sein?

Doch nur als Vorstufe zu weiteren "Ausbildungen", die auch wieder nur auf einem (umzäunten) Platz oft unter Zwanganwendung stattfinden.

Hierzu beziehen wir eindeutig Position:

  1. In der Ausbildung im IHV steht die Alltagstauglichkeit im Vordergrund.
  1. Würgehalsbänder, Stachelhalsbänder (Korallen), Elektrohalsbänder, Sprühhalsbänder, sonographische Halsbänder, zwingende Führgeschirre ("Gentle Dog"), Trainings-discs und ähnliches sind verboten und werden weder in der Ausbildung, noch auf Ausstellungen, noch auf Prüfungen geduldet.
  1. Artgerechte Erziehung ist vorgeschrieben.
  1. Führgeschirre sind ausdrücklich erwünscht!
  1. Die Gabe von Sichtzeichen in der Ausbildung ist zwingend vorgeschrieben, Hörzeichen können unterstützend eingesetzt werden.
  2. Ausreichendes theoretisches Wissen des Hundehalters ist die wichtigste Voraussetzung zum Halten, Ausbilden und Führen eines Hundes!

Begleithundeprüfung des Internationalen Hunde Verbands IHV e.V. mit Unbefangenheitsprobe und Sachkundeprüfung für den Hundehalter

Allgemeine Bestimmungen: Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung durch den Prüfungsleiter den Begleit-Hunde-Ausweis in dreisprachiger Ausführung.

Teilnehmer, die erstmalig in einer Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden Leistungsrichter/anerkannten Hundesachverständigen zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.

Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate, auf Entscheidung des Leistungsrichters ist eine Abweichung möglich. Triebmittel (Leckerli) sind ebenso wie das Lob immer erlaubt!

Bevorzugt sind schmerzfreie Geschirre anstelle von Halsbändern zu verwenden. Einsatz von Körpersprache ist Bedingung!

Enthalten in der Ausbildung zum Begleithund sind der Wesenstest und die Nachtausbildung (beides obligatorisch).

Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter im IHV variiert von 10 bis zu 15 Startern.

Sachkundenachweis: Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum Hundeführerschein bereits erfolgreich abgelegt haben oder den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.

Der Sachkundenachweis kann auch vor der Prüfung zum Begleithund im Ausbildungszentrum des IHV erworben werden.

Bewertung

Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil mitgenommen.

Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil "Bestanden" oder "Nicht bestanden" vom Richter bekannt gegeben. Die Punktzahl wird im Ausweis über die bestandene Prüfung eingetragen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Prüfer als ausreichend erachtet wurden.

Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist der dreisprachige "Begleithunde-Ausweis" des IHV. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

  1. A) Nachtausbildung (obligatorisch) Die Nachtausbildung ist gemäß der Vorschrift "Nachtübung in der Begleithundeausbildung" des Ausbildungszentrums des IHV e.V. durchzuführen.
  1. B) Begleithundeprüfung auf einem frei zu wählenden, den Hunden nicht bekannten Platz.

Gesamtpunktzahl 60

Ablauf (Anhalt):

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung: Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem HF. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden.

Körperhilfen des HF sind vorgeschrieben, werden sie nicht angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln "Leckerli" ist natürlich erlaubt. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem Prüfer mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.

Der Prüfer gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. kann ohne Anweisung des Prüfers ausgeführt werden. Es ist jedoch auch möglich, dass der Prüfer alle Wechsel vorgibt.

Das Loben des Hundes ist immer erlaubt. Zwischen Lob und Neubeginn einer Übung ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

  1. Leinenführigkeit (15 Punkte)

Hör-/Sichtzeichen "Fuß"

Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder bevorzugt Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hör-/Sichtzeichen "Fuß" zu folgen. Ein evtl. benutztes Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.

Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets an der linken Seite des HF zu bleiben; er soll nicht mehr als 50 cm vor-, nach- oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Links-Kehrtwendung zu zeigen.

Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich auf Anweisung des HF zu setzen. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen.

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.

Gruppe

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem Prüfer ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist immer erlaubt.

Kehrtwendung (180 °)

Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.

  1. Freifolgen (15 Punkte)

Hör-/Sichtzeichen "Fuß" Auf Anordnung des Prüfers wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

  1. Sitzübung (10 Punkte)

Hör-/Sichtzeichen "Sitz/Sitz – bleib!" Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hör-/Sichtzeichen "Sitz – Bleib!" zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart wesentlich unterbricht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte abgezogen.

  1. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Hör-/Sichtzeichen "Platz", "Hier", "Fuß" Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hör-/Sichtzeichen "Fuß" geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hör-/Sichtzeichen "Sitz, Platz - Bleib" hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund, geht der HF noch 10 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich zu seinem Hund um und kehrt zu ihm in Grundstellung zurück. Auf das Kommando "Sitz – bleib!" setzt sich der Hund und der Hundeführer geht 20 Schritt in gerader Richtung und dreht sich dann sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Prüfers ruft der HF seinen Hund zu sich heran. Der Hund hat sich seinem HF zu nähern und sich anschließend auf das Hör-/Sichtzeichen "Fuß - Sitz" neben seinen HF zu setzen.

Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5 Punkte entwertet.

  1. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Hör-/Sichtzeichen "Platz - Bleib", "Sitz - Bleib"

Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom Prüfer angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hör-/Sichtzeichen "Sitz" in die Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung.

Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder über eine Strecke kriecht, die länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung nicht bestanden. Unruhiges Verhalten des HF ist fehlerhaft.

Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.

  1. C) Prüfung im Verkehr mit Unbefangenheitsprobe

Allgemeines

Die nachfolgenden Übungen finden ebenfalls außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der Prüfer legt fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den Prüfer individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Prüfer ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde, Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf (Anhalt)

  1. Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des Prüfers begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Prüfer folgt dem Team in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen. HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch den HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

  1. Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

  1. Begegnung mit Autos

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

  1. Begegnung mit Joggern

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.

  1. Begegnung mit anderen Hunden

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen "Fuß" wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen. Es ist darauf zu achten, dass keine Frontalbegegnungen stattfinden!

  1. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Auf Anweisung des Prüfers begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des Prüfers und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.

Anmerkung

Es bleibt dem amtierenden Prüfer überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt. Weiterhin kann der Prüfer - nach Dokumentation – bestimmte Prüfungsteile verändern oder der Gesamtsituation anpassen.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen anerkannten Leistungsrichter oder legitimierten Hundetrainer des IHV.

Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde der Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer zu unterziehen. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund Wesensmängel, kann der Prüfer den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk "Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden" eintragen.